Spitex lago maggiore shape
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Häufig gestellte Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen zu unserem häuslichen Pflegedienst gesammelt. Die Antworten werden Ihnen helfen, besser zu verstehen, wie wir arbeiten und wie wir Sie oder Ihre Angehörigen pflegen können.

Unsere Betreuung richtet sich an alle Bewohner oder Nichtbewohner ab 16 Jahren, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter oder sozial-familiären Schwierigkeiten Hilfe benötigen.

Rufen Sie uns einfach zu den angegebenen Zeiten in unserem Büro an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie das Kontaktformular auf dieser Website aus.

Sensible Daten, die unsere Nutzer betreffen, sind durch das Berufsgeheimnis geschützt. Während der Behandlung müssen wir jedoch häufig mit den anderen Fachleuten zusammenarbeiten, die Sie unterstützen. Um die Behandlung durchführen zu können, sind wir zudem verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Auch die kantonale Arztpraxis kann bei Bedarf Einsicht in Ihre medizinischen Unterlagen nehmen.

Aus diesen Gründen benötigen wir Ihre Zustimmung zur Übermittlung der für die Behandlung relevanten Daten.

Die erste Beurteilung wird immer von einer Krankenschwester durchgeführt, die die Beurteilung vornimmt. Danach werden je nach Bedarf Fachleute hinzugezogen. Alle Mitarbeiter erscheinen in Uniform und haben einen Ausweis dabei.

In der Regel sind wir nicht befugt, Nutzer zu befördern. Sie können sich an unsere Mitarbeiter wenden oder in unserem Büro anrufen und wir werden Sie an den entsprechenden Dienst verweisen.

Unser Service ist 7 Tage in der Woche verfügbar. Außerhalb der Bürozeiten wählen Sie einfach unsere Telefonnummer. Eine Telefonistin nimmt Ihre Anfrage entgegen und leitet sie an unseren Pflegedienst weiter. Sie werden dann in Kürze zurückgerufen.

Leistungen aus den Kategorien Beratung und Instruktion, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege werden direkt mit der Grundversicherung abgerechnet und Sie erhalten lediglich eine Kopie.

Alle Leistungen, die nicht durch das Krankenversicherungsgesetz (LaMal) anerkannt sind, wie z.B. hauswirtschaftliche Leistungen, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Sie können die Rechnung aber auch an Ihre Zusatzversicherung oder bei Zusatzleistungen an die zuständige Stelle schicken.

In Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt können die Eingriffe unseres Personals je nach Ihrem Gesundheitszustand Ihren Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden. Wenn Sie eine Änderung der Leistungen wünschen, können Sie dies mit Ihrer zuständigen Pflegekraft besprechen.

Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.